An dieser Stelle finden Sie immer die neusten Informationen

11.12.2020

Informationen für Eltern
deren Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden
Informationen für Träger, Leitungen, Personal
von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
Lockdown vom 14.12.2020 bis 10.01.2021

20.05.2020

Informationen für Eltern
deren Kinder in u.g. Einrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden
Informationen für Träger, Leitungen, Personal
von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
Öffnung der Kindertagesbetreuung
Ab dem 8. Juni 2020 wird das Betretungsverbot für die Kindertagesbetreuungsange-bote in Nordrhein-Westfalen aufgehoben und ein eingeschränkter Regelbetrieb aufge-nommen. Alle Kinder haben dann wieder grundsätzlich einen – allerdings durch die Maßgaben des Infektionsschutzes eingeschränkten – Anspruch auf Bildung, Betreu-ung und Erziehung in einem Angebot der Kindertagesbetreuung.
Rechtsgrundlage dieses Öffnungsschrittes bleibt weiterhin der Infektionsschutz. Daher handelt es sich um ein sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht einge-schränktes Angebot.
Auf dieser neuen Stufe ist eine Bevorzugung einzelner Personengruppen nicht mehr vorgesehen. Aufgrund der nach wie vor bestehenden Pandemie soll die Betreuung unter Maßgaben des Infektionsschutzes grundsätzlich in eingeschränktem Umfang an-geboten werden. In Orientierung an den jeweiligen Betreuungsverträgen und in Anleh-nung an das KiBiz sind dies in Kindertageseinrichtungen in Bezug auf den zeitlichen Betreuungsumfang 15 statt 25 Stunden, 25 statt 35 Stunden und 35 statt 45 Stunden
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wöchentlich. Die jeweilige Ausgestaltung obliegt den Einrichtungen. Aspekte des Kin-derschutzes und besondere Härtefälle sind in Abstimmung mit dem Jugendamt zu be-rücksichtigen.
Die maximalen Größen der einzelnen Gruppensettings entsprechen den jeweiligen maximalen Gruppengrößen nach der Anlage zu § 19 KiBiz. Eine Überbelegung ist nur entsprechend den Vorgaben des KiBiz möglich. Neue Überbelegungen sollten mög-lichst vermieden werden.
Soweit eingeschränkte Personalressourcen dies erfordern, können in den Kinderta-geseinrichtungen nach Abstimmung mit dem jeweiligen Jugendamt auch geringere Betreuungsumfänge angeboten werden. Soweit die jeweiligen Personalressourcen dies zulassen und eine Überlastung der Gesamtsituation in der Einrichtung ausge-schlossen werden kann, sind in Abstimmung mit dem Landesjugendamt unter Einbe-ziehung des Jugendamtes auch höhere Betreuungsumfänge möglich.
In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung im Umfang der bestehenden Betreu-ungsverträge, soweit die besonderen Rahmenbedingungen in personeller und räumli-cher Hinsicht vor Ort dies zulassen und eine Überlastung der Gesamtsituation ausge-schlossen werden kann. Soweit es die Gesamtsituation vor Ort erfordert, kann in Ab-stimmung mit der Fachberatungsstelle eine anteilige Reduzierung der Betreuungsum-fänge erfolgen. Entscheidend ist, dass allen Kindern eine Betreuung ggf. auch in einem eingeschränkten Umfang ermöglicht wird.
Es dürfen allerdings keine Kinder betreut werden, die Krankheitssymptome aufweisen. Die Art und Ausprägung der Krankheitssymptome sind dabei unerheblich. Zudem dür-fen sie nicht betreut werden, wenn Elternteile bzw. andere Personen aus häuslicher Gemeinschaft Krankheitssymptome von COVID-19 aufweisen. Auch dabei sind Art und Ausprägung der Krankheitssymptome unerheblich.
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen

Infos Kita NRW  18.05.2020

11.05.2020

Liebe Eltern unserer Kitakinder,                                                                 Köln 11.05.2020

Lieber Erziehungsberechtigte,

nach den langen Wochen, in denen wir alle mit Corona leben müssen und in denen viele von Ihnen mit großem persönlichen Einsatz die Betreuung Ihrer Kinder Zuhause vorgenommen haben, warten wir alle auf die Aufnahme unseres gewohnten Alltags.

Leider ist es aber so, dass wir die Corona Pandemie noch nicht überwunden haben. Eine Ansteckung mit Corona ist nach wie vor möglich und es ist nicht voraus zu sehen, ob es im Falle einer Ansteckung zu einem schweren Verlauf kommt mit langen Zeiten im Krankenhaus und mit der Notwendigkeit einer Beatmung oder sogar mit der Möglichkeit, sein Leben in Folge der Erkrankung zu verlieren. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung bei allen am 06.05.20 beschlossenen Lockerungen immer den Eigenschutz betont, der aus einer Schutzmaske im öffentlichen Raum und dem Einhalten der Abstandsregel von 1,50 Metern besteht.

Wie Sie wissen, können wir als Arbeitgeber unseren Erzieherinnen diese Möglichkeiten des Selbstschutzes auf der Arbeit nicht bieten. Unsere Kitakinder sind ein bis sechs Jahre alt, dürfen keinen Mund-Naseschutz tragen und es wird nicht möglich sein, die Abstandsregeln einen ganzen Kitatag lang durchzuhalten. Vor diesem Hintergrund dürfen zur Zeit nur die Mitarbeiterinnen eingesetzt werden, bei denen es nach Einschätzung des Robert Koch Instituts zu einem leichten Krankheitsverlauf im Falle einer Erkrankung kommt.

Durch diese Einschränkung im Personaleinsatz müssen wir gemeinsam mit Ihnen Wege finden, die von der Landesregierung beschlossenen Stufenpläne, siehe unten, um zu setzen.

Die Eltern, deren Kinder im Rahmen des Stufenplans wieder in die Kita kommen sollen, werden von unseren Kitaleitungen Frau Fischer und Frau Lamczek angesprochen. Wir kommen auf Sie zu und besprechen mit Ihnen, wie wir den Stufenplan des Ministeriums umsetzen können.

Darüber hinaus werden auch die Eltern, deren Kind schon jetzt in der Notbetreuung sind, herzlich gebeten zu prüfen, ob die Betreuungszeit allein der aufgenommenen Erwerbstätigkeit entsprechen, oder ob es möglich ist, die Betreuungszeiten zu reduzieren, um anderen Kindern die Chance einer Betreuung zu ermöglichen.

In beiden Kitas haben wir eine sehr eingeschränkte Personaldecke und in der Kita Marien zusätzlich eine große Zahl von Vorschulkindern. 

Ich freue mich, wenn wir gemeinsam Wege finden, die Betreuung unsere Kita-Kinder aus zu weiten. 

Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich auch im Namen der Kita-Leitungen Frau Fischer und Frau Lamczek sehr herzlich.

Bleiben Sie gesund

Freundliche Grüße

Barbara Moritz

Verwaltungsleitung und Trägervertretung

Stufenplan von Minister Dr. Stamp für Kitas in NRW vom 08.05.20

 

1. Stufe: Ab 14. Mai 2020 haben Anspruch auf Notbetreuung in den Kitas

·         diejenigen Vorschulkinder, die einen Anspruch auf Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabegesetzt (BuT) haben sowie

·         alle Kinder mit Behinderungen.

 

2. Stufe: Ab 28. Mai 2020 haben sodann Anspruch auf Notbetreuung in den Kitas 

·         alle Vorschulkinder. Diesen soll ein geordneter Abschluss des Lebensabschnitts "Kita" und ein guter Übergang in die Grundschule ermöglicht werden.

 

3. Stufe:  Im Juni 2020 möchte das Ministerium 

·         allen übrigen Kita-Kindern ermöglichen, vor Sommerpause mindestens für 2 Tage in ihre Kita gehen und das Kita-Jahr abschließen zu können.

·         Diese 3. Stufe wird in den kommenden Wochen erst geplant und ist abhängig von der weiteren, derzeit noch nicht vorhersehbaren Entwicklung der Pandemielage. 

Für den Zeitraum nach den Sommerferien kündigte Minister Dr. Stamp eine weitere 4. Stufe an, die möglichst ab September 2020 einen (eingeschränkten) Kita-Regelbetrieb ermöglichen soll.

17.04.2020

Liebe Eltern unserer Kitakinder,

hinter Ihnen liegt nun schon eine lange Ausnahmezeit. Für Ihre Unterstützung in dieser Zeit möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Sie haben alles möglich gemacht, Ihre Kinder Zuhause betreut und ich denke, Ihr Handeln hat entscheidend mit dazu beigetragen, dass sich die Infektionszahlen verringert haben. Dass Sie jeden Tag vor große Herausforderungen gestellt sind, dessen sind wir uns alle Bewusst.

Wie Sie vermutlich schon aus der Presse erfahren haben, erhalten nun immer mehr Berufsgruppen, Zugang zu einem Betreuungsplatz in den Kitas. Bitte informieren Sie sich anhand der bereit gestellten Dokumente, ob Sie gegebenenfalls einen Betreuungsplatz erhalten, wenn Sie die Betreuung nicht anderweitig sicherstellen können. Es gibt eine Regelung, die bis zum 22.04.20 gilt und eine Regelung, die ab dem 23.04.20 gültig wird.

Mit den Kitaleitungen Frau Fischer und Frau Lamczek, die Sie sehr herzlich grüßen, ist abgesprochen, dass Sie sich bitte 24 Stunden vor Inanspruchnahme des Kitaplatzes melden.

Wenn Ihr Kind ab einem Montag betreut werden soll, dann melden Sie sich bitte bis Freitag der Vorwoche um 12 Uhr.

Wir dürfen nur dann die Betreuung Ihres Kindes aufnehmen, wenn Sie uns die Bescheinigung Ihres Arbeitgebers bei Betreuungsaufnahme vorlegen.

Weiterhin muss Ihr Kind uneingeschränkt gesund sein und Sie müssen sich die letzten 14 Tage vor Annahme des Kitaplatzes mit Ihrer Familie im Inland aufgehalten haben.

Ihnen weiterhin alles Gute in dieser ungewöhnlichen Zeit und vor allem Gesundheit für Sie und Ihre Familien

Herzliche Grüße

Barbara Moritz

Verwaltungsleitung

 

Alle Informationen zur Kindertagesbetreuung während der Corona Pandemie finden Sie auch unter:

Infos LVR

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St. Pankratius am Worringer Bruch

Zentrales Pastoralbüro

St. Tönnisstr. 33
50769 Köln-Worringen

 

Öffnungszeiten:

Dienstag bis Freitag von   10.00 – 12.00 Uhr  sowie Donnerstag von 15.00 – 18.00 Uhr.

 

Für Anmeldungen zu Sakramenten bitten wir um telefonische Terminvereinbarung.

 

 

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